ABMACHUNGEN
Der Weg zur Eigenverantwortung ist für Jugendliche wichtig und bedingt dem Alter entsprechende Abmachungen.
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich braucht es in unserer Gemeinschaft ergänzende Regelungen. Falls Abmachungen nicht eingehalten werden, suchen wir mit den Beteiligten das Gespräch und streben eine Lösung an.
Wir unterscheiden im Internat vier Altersstufen:
U16 |
bis zum 16. Geburtstag |
16 |
ab 16. Geburtstag und obl. Schulpflicht erfüllt |
17 |
ab 17. Geburtstag |
Volljährige |
ab 18. Geburtstag |
Übersicht nach Altersstufen:
U16 |
bis 21h00 |
16 |
bis 22h00 einmal pro Woche bis 00h15 |
17 |
bis 22h00 Uhr zweimal pro Woche bis 00h15 |
Volljährige |
in eigener Verantwortung |
Die Rückkehr aus dem Ausgang wird stichprobenweise kontrolliert.
Ausnahmen und Sonderregelungen erfordern eine Absprache mit den Eltern und eine Information an das Internatsteam.
Nach Absprache mit den Eltern und dem Internatsteam dürfen
Unter-18-Jährige auswärts übernachten.
Den Angehörigen der Altersstufen U16 sind Besuche im persönlichen Wohnbereich von Mitbewohnenden von 07h30 – 22h00 gestattet.
Übernachten im persönlichen Wohnbereich des andern Geschlechts ist nur Volljährigen gestattet.
Gäste sind verpflichtet, sich an die Internatsabmachungen zu halten.
Gastgeber zeigen sich für ihre Gäste verantwortlich. Gäste, welche im Internat übernachten, sind beim Internatsteam angemeldet.
Konsum, Handel und Besitz illegaler Drogen sind verboten.
Konsum, Handel und Besitz von alkoholischen Getränken sind weder auf dem Areal noch im Internat gestattet.
Rauchen ist nur in den dafür bezeichneten Aussenbereichen gestattet.
Wer Tonquellen einschaltet, stellt Zimmerlautstärke ein, schliesst Türe und Fenster oder benutzt Kopfhörer.
Das Benützen eines TV-Gerätes, Videoprojektors u.ä. im eigenen Zimmer ist in der Regel nicht erlaubt.
Musizieren ist im eigenen Zimmer nicht gestattet. Zu diesem Zweck stehen im Untergeschoss bis 21h00 besondere Räume zur Verfügung.
Für den Zustand der Internatsräume und des Mobiliars sind alle mitverantwortlich (siehe auch Zimmerordnung). Schäden werden zu Lasten der Verursachenden behoben.
Zur Mitarbeit im Internatsbetrieb können alle verpflichtet werden:
Betreuung von Freizeiträumen, Internatsküchen, Post verteilen, etc.
Eine Versicherung ist Sache des Inhabers der elterlichen Gewalt.
Eine Hausapotheke steht für eine Erstversorgung zur Verfügung.
Das Internatsteam übernimmt in der Regel keine Notfalltransporte. Die Kosten für Taxi, Ambulanz, etc. gehen zu Lasten der intern Wohnenden oder deren gesetzlichen Vertreter.
Das Internat bleibt von Freitag- bis Sonntagabend (17h00) geschlossen. Das Internatsteam leistet keinen Dienst.
Intern Wohnende können nur in begründeten Ausnahmen und nach Absprache mit dem Internatsteam im Internat wohnen.
Unter-18-Jährige bestätigen auf der „Wochenendliste" mit ihrer Unterschrift die definitive Rückkehr ins Internat. Sie melden sich per Anrufbeantworter des Internats 031 868 85 85 ab, wenn sie zur vereinbarten Zeit nicht zurückkommen.
Das Internat bleibt während den Ferien geschlossen. Es wohnen keine Schülerinnen und Schüler im Internat.
Gegenseitiges Informieren ist unerlässlich.
Wir benutzen verschiedene Kommunikationsmittel: Infobretter, Info-Uhren, Ausgangskarten, den Anrufbeantworter 031 868 85 85 und obligatorische Informationsveranstaltungen.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen, Eltern und Internatsteam ist uns wichtig.
Die schriftlich festgehaltenen Abmachungen ersetzen nicht das Gespräch zwischen allen Beteiligten.
Hofwil, im Juni 2010 Das Internatsteam
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