Aufnahmeverfahren ins Gymnasium

Der Übertritt in das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs (GYM1) erfolgt in der Regel nach Abschluss des zweiten Sekundarschuljahrs (8. Schuljahr) mit einer Empfehlung der Sekundarschule oder mit einer bestandenen Aufnahmeprüfung.

Sofern ein Übertritt aus dem zweiten  Sekundarschuljahr aus besonderen Gründen nicht möglich war, können sich die Schüler*innen auch im dritten Sekundarschuljahr (9. Schuljahr) für den gymnasialen Bildungsgang qualifizieren und auch hier ins erste Jahr (GYM1) eintreten.

Schüler*innen aus Privatschulen oder nachobligatorischen Schuljahren können nur mit bestandener Aufnahmeprüfung in den gymnasialen Bildungsgang aufgenommen werden. Weitere Informationen zum Übertritt in das erste Jahr, aber auch in das dritte Jahr (GYM3) des gymnasialen Bildungsgangs finden sich auf der Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern BKD (link ganz unten).

Übersicht Bildungswege: 

Übertritt aus einer öffentlichen Schule

Im ersten Semester des 8. bzw. 9. Schuljahres findet ein Empfehlungsverfahren statt. Anmeldeschluss ist der 1. Dezember. Bis Ende Januar beurteilt die Lehrerschaft der Sekundarschule die angemeldeten Schüler*innen in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt (NMM). Die Beurteilung erfolgt nicht primär als Rückblick auf die erbrachten Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf das Bestehen im gymnasialen Unterricht und berücksichtigt sowohl die Sachkompetenz wie auch das Arbeits- und Lernverhalten. Die Empfehlung berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt. Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei übertreten, können sich jeweils bis am 
15. Februar zur Aufnahmeprüfung anmelden.

 

Die Aufnahmeprüfung findet im März an den Gymnasien statt und es werden folgende Fächer geprüft:

  • Deutsch

  • Französisch

  • Mathematik I (Kenntnisse/Fertigkeiten)

  • Mathematik II (Problemlöseverhalten)

Übertritt aus andern Schulen

Andere Schulen wie berufsvorbereitende Schuljahre oder Privatschulen können keine Empfehlungen aussprechen. Schüler*innen aus diesen Schulen melden sich bis spätestens am 15. Februar direkt zur Prüfung an. Die Anmeldung zur Prüfung ist möglich, wenn das 17. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai vollendet wird.

Geringe Kenntnisse in der Erst- oder Zweitsprache

Für Schüler*innen, die den Unterricht in Deutsch bzw. Französisch erst seit dem 6. Schuljahr oder später besucht haben, wird das Aufnahmeverfahren angepasst. Auskunft erteilt die Volksschule oder ein Gymnasium.

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